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Die Versicherung von E-Sccootern

Ab dem 15. Juni dürfen E-Scooter die Straßen als Verkehrsteilnehmer befahren. Vielfach gibt es jedoch noch Unklarheiten, die wir Ihnen gerne im Folgenden beantworten:

1. Brauchen E-Scooter eigene Kennzeichen?
Ja, E-Scooter müssen grundsätzlich über eine Kfz-Haftpflichtversicherung versichert sein, um generell am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Eine Integration/ Mitversicherung in der Haftpflicht oder der vorhandenen Kfz-Versicherung ist nicht möglich.

Damit einhergeht ein eigenes Kennzeichen in Form einer selbstklebenden Versicherungsplakette. Die Plakette kann einfach über die jeweiligen Kfz-Versicherer bezogen werden. Natürlich entstehen durch das Fehlen der Plakette und der entsprechenden Kfz-Haftpflicht Strafen und bei Unfällen können darüber hinaus hohe Schadenersatzforerungen entstehen.

2. Gibt es Kasko-Versicherung für E-Scooter?
Ja, da die Haftpflicht Versicherungsfälle wie Diebstahl nicht abdeckt, gibt es Versicherer, die auch für E-Scooter Kaskoversicherungen im Angebot haben.

3. Ab wann dürfen E-Scooter gefahren werden?
Das Mindestalter für das Fahren von E-Scootern beträgt 14 Jahre. Hierbei ist darauf zu achten, dass minderjährige Fahrer die Versicherung nur mit Einwilligung der Eltern abschließen dürfen.

4. Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die maximal zulässige Geschwindigkeit von E-Scootern beträgt 20km/h. Dabei ist eine Helmpflicht bislang nicht vorschrieben, trotzdem wird das Tragen eines Helms natürlich empfohlen.

Wenn Sie Fragen rund um die Absicherung von E-Scootern haben, stehen wir Ihnen natürlich, genau wie zu allen anderen Bereichen, gern zur Verfügung.