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Neuerungen Betriebsrentenstärkungsgesetz

Zum 01. Januar 2018 wird das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft treten. Das neue Gesetz wurde durch die alte Bundesregierung auf den Weg gebracht, um die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber attraktiver zu gestalten.

Der Anlass für die Veränderungen ergab sich aus Studien, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Auftrag gegeben wurden. Diese zeigten, dass seitens der Arbeitgeber einige Hemmnisse bestanden und für Arbeitnehmer ebenfalls einige Hürden die Bereitschaft zur betrieblichen Altersversorgung reduziert hatten. Durch umfangreiche Verbesserungen konnten Hürden und Hemmnisse reduziert werden.

Gern informiert Sie unsere bAV-Fachabteilung zu den Neuerungen der betrieblichen Altersversorgung.
Sprechen Sie uns einfach an!