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Erhöhung der Riesterzulage

Mit dem zum 01. Januar 2018 in Kraft getretenen Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde auch die Zulage in der Riesterversorgung angepasst. Diese wurde von 154 € auf 175 € angehoben. Das entspricht einem Mehr von 13,6%!

Hieraus bietet es sich an, für den Kunden einen Versorgungscheck, analog einer Inspektion beim Kfz, durchzuführen. Bei diesem Check kann geprüft werden, ob das Gehalt bereits bei den Zulagen berücksichtigt ist bzw. ob etwaige weitere Änderungen berücksichtigt werden müssen.

Nutzen Sie die vertriebliche Chance!