EU-Transparenz-Verordnung (TVO)
Information gemäß EU-Transparenz-Verordnung gem. Art. 3 und 4 TVO
Die EU-Transparenz-Verordnung verfolgt u. a. das Ziel, das nachhaltige Anlagen, insbesondere bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten, berücksichtigt werden. In diesem Rahmen sind so genannte Nachhaltigkeitskriterien bei der Vermittlung von Finanzprodukten, insbesondere Versicherungsanlageprodukten, zu berücksichtigen. Die Nachhaltigkeitskriterien nach der TVO sind in folgende drei Bereiche unterteilt:
- Umwelt (Environment)
- Soziales (Social)
- Unternehmensführung (Governance)
Das Eintreten vorgenannter Risiken kann negative Auswirkungen auf die Investition, die Anlage, einzelne Unternehmen, Branchen oder auch die gesamte Region haben. Beispielsweise können Extrem-Wetterereignisse infolge des Klimawandels auftreten (Environment); im Bereich Soziales können sich Risiken beispielsweise aus der Nichteinhaltung von Vorgaben aus dem Arbeitsrecht oder Gesundheitsschutz ergeben; im Bereich der Unternehmensführung können sich Risiken beispielsweise auf Grund Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder auch Korruption entstehen. Im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit werden Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken dem Kunden erteilt. Auf Kundenwunsch werden die von der TVO benannten Risiken in die Beratung einbezogen und zwar auf der Grundlage von Informationen, welche die Produktanbieter zur Verfügung stellen. Auf dieser Grundlage wird der Kunde über Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Nachhaltigkeit der Investitionsentscheidung informiert.
Im Rahmen der Beratung werden auf Kundenwunsch Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigt. Der Kunde kann festlegen, in welchem Umfang seine Anlage ökologische und/oder soziale Grundsätze sowie die Unternehmensführung berücksichtigt. Zudem kann er festlegen, dass seine Anlage keine nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitskriterien der TVO hat.
Produktanbieter sind verpflichtet mitzuteilen, welche Strategie sie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien verfolgen. Produktpartner, welche über keine Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien haben, werden ggf. nicht angeboten.
Eine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt unser Unternehmen derzeit nicht, sondern nutzt die von unseren Produktgebern zur Verfügung gestellten Informationen.
Auswirkungen auf die Vergütung hat die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien grundsätzlich nicht. Sollte im Einzelfall eine höhere Vergütung gewährt werden, so werden wir diese annehmen, insofern sie nicht dem Kundeninteresse widerspricht.